Verband der Ortsvereine
Bonn-Oberkassel

Geschäftsordnung

Der Verband der Ortsvereine (VdO) Bonn-Oberkassel mit Sitz in Oberkassel gibt sich folgende Gesch�ftsordnung: Im VdO k�nnen alle am Ort t�tigen Vereine und Verb�nde Mitglieder werden, die dem Beschluss von Okt.2008 nachkommen. �ber die Neuaufnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung. Der VdO ist politisch und religi�s neutral und beeintr�chtigt keinesfalls das eigene Vereins-/Verbandsleben seiner Mitglieder. Die Mitglieder werden durch den Vorstand vertreten; Der Vorstand ist der Repr�sentant und Interessenvertreter der dem VdO angeschlossenen Vereine. Von den Mitgliedern werden j�hrlich Umlagen erhoben. �ber die H�he bestimmt die Mitgliederversammlung. Will ein Mitglied (Verein oder Verband) aus dem VdO ausscheiden, so kann dies nur schriftlich zum Jahresende an den Vorstand erfolgen; eventuelle Verbindlichkeiten sind zu begleichen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verbandes. Sie beschlie�t �ber alle Angelegenheiten mit einfacher Mehrheit. Aus den Reihen der Mitglieder w�hlt die Jahreshauptversammlung einen Vorstand. Der Vorstand besteht aus
  • dem 1. Vorsitzenden,
  • dem 2.Vorsitzenden,
  • einem Kassierer,
  • einem Schriftf�hrer
  • und aus maximal 3 Beisitzern.
Die Anschrift des 1.Vorsitzenden ist gleichzeitig die Gesch�ftsadresse. Der Vorstand und die Kassenpr�fer werden auf zwei Jahre gew�hlt. Die Hauptaufgaben des VdO sind:
  • Koordinierung aller Veranstaltungen im Laufe eines Jahres sowie F�hrung des Veranstaltungskalenders.
  • Mindestens einmal j�hrlich die Herausgabe der Oberkasseler Zeitung.
  • Vertretung bei Vereinsjubil�en.
  • Vertretung im Interesse aller Mitglieder bei den Stadt- und Bezirksverordneten, der Stadtverwaltung und den Vertretern der �rtlichen Parteien.
  • Durchf�hrung des Volkstrauertages.
  • Durchf�hrung einer j�hrlichen Senioren-Weihnachtsfeier. Die Vereine sind verpflichtet, sich an der Durchf�hrung zu beteiligen.
  • Verwaltung des K�hlraumes, der K�che, der Theke, der Beschallungsanlage und des Inventars in der Jupp-Gassen-Halle.
  • Verwaltung der Schauk�sten am B�rgerpark Oberkassel.
  • Verwaltung des Stromkastens am Marktplatz Oberkassel.
Jeder Nutzer des Inventars hat eine Kaution zu hinterlegen. Dem VdO nicht angeh�rende Vereine haben eine Nutzungsgeb�hr zu entrichten. Dem VdO angeh�rende Vereine sind von der Nutzungsgeb�hr (au�er Beschallungsanlage) befreit. Der Vorstand verwaltet das Verm�gen (Geld und Sachwerte) zum Wohle aller Mitglieder. Bei Aufl�sung des VdO entscheidet �ber die Verwendung des Verm�gens die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Zus�tzlich zur Gesch�ftsordnung gelten die Bestimmungen der Stadt �ber die Vergabe der Jupp-Gassen-Halle.

Erstellt im Oktober 2008
Ge�ndert im September 2013


Beschluss

Am Dienstag, den 28.10.2008 fand die Jahreshauptversammlung des VdO�s (Verband der Ortsvereine) statt. Dort hat die Versammlung beschlossen, dass sich ab sofort neue Vereine, die dem VdO beitreten m�chten zwei Jahre im Ort einleben sollen. Damit ist gemeint, dass der neue Verein erst einmal in Oberkassel aktiv wird und sich der Bev�lkerung damit vorstellt. Auch der VdO m�chte in dieser Zeit sehen, ob der neue Verein in das Vereinsleben von Oberkassel passt.
z.B. Ein Neuer Verein teilt sein Interesse am VdO dem Vorstand mit. Der Vorstand l�dt den neuen Verein zur n�chsten Mitgliederversammlung ein, wo er sich der Versammlung vorstellt. Auf dem darauf folgendem Jahr entscheidet die Mitgliederversammlung �ber die Neuaufnahme des Vereins im VdO.
Verbandder Ortsvereine
www.vdo-oberkassel.de